Auf der Grundlage von § 68 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHG) vom 11. Juni 1999 und der Wahlordnung
der Universität Leipzig (WO UL) vom 29. März 1996 werden die Vertreter der Studierenden im Senat gewählt.
Die Wahl findet am Dienstag, dem 20. November 2007, 14.30 Uhr im Raum 309, Marschnerstr. 31 statt.
Gemäß § 14 Abs. 2 c der Grundordnung der Universität Leipzig vom 16. Juli 2004 stehen den Studierenden sieben
Sitze im Senat zu.
Die Amtszeit der Vertreter der Studentenschaft beträgt ein Jahr.
Aktives Wahlrecht haben gemäß § 92 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c SächsHG die gewählten studentischen Mitglieder des Konzils.
Passives Wahlrecht haben alle Studierenden der Universität Leipzig.
Wahlvorschläge
- können gemäß § 37 Abs. 2 WO UL von den Vertretern der Studierenden im Konzil eingereicht werden;
- bedürfen der Schriftform (und sollten auf den Formularen eingereicht werden, die beim Wahlamt (Goethestr. 6, Zimmer 418, Tel.: 32008) und im StuRa erhältlich sind);
- sind als Einzel- oder ungebundene Listenvorschläge beim Wahlleiter (Abgabe im Wahlamt) einzureichen. Ein Einzelwahlvorschlag muss mindestens von zwei, ein Listenwahlvorschlag von mindestens fünf wahlberechtigten Personen durch eigenhändige Unterschrift unterzeichnet (unterstützt) werden. Ein Wahlberechtigter kann jeweils nur einen Wahlvorschlag unterstützen, auch den, auf dem er selbst vorgeschlagen wird. Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welcher der Unterzeichner zur Vertretung des Wahlvorschlags gegenüber den Wahlorganen und zur Entgegennahme von Erklärungen und Entscheidungen der Wahlorgane berechtigt ist.
- müssen den Familiennamen, den Vornamen, die Fakultät, die Matrikelnummer und den Studiengang des Kandidaten
enthalten;
- müssen das Einverständnis des Bewerbers zur Kandidatur enthalten (ein Bewerber darf sich nur auf einem Wahlvorschlag zum Senat aufnehmen lassen);
- können vom 23. Oktober bis 6. November 2007, 16.00 Uhr beim Wahlleiter bzw. im Wahlamt eingereicht
werden (nur fristgemäß eingereichte Wahlvorschläge können berücksichtigt werden);
- (zugelassene) werden ab 13. November 2007 an den amtlichen Aushangstellen und auf der Homepage veröffentlicht
Wahlart
- Jeder Wähler kann bei dieser Wahl drei Stimmen vergeben. Der Wähler gibt seine Stimme ab, indem er durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel eindeutig kenntlich macht, welche Bewerber er wählt. Stimmenhäufungen oder Verteilung der Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge bzw. Bewerber sind zugelassen. Das Hinzufügen weiterer Bewerber auf den Stimmzettel führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels.
- Briefwahl ist nicht möglich.
- Wahlergebnisse werden am 22. November 2007 an den amtlichen Aushangstellen und auf der Homepage veröffentlicht.
Dr. F. Nolden, Kanzler (Wahlleiter)
Leipzig, den 23. Oktober 2007